Der Verein

Die Schützengesellschaft Ammerndorf 1960 e. V. ist der Schützenverein in Ammerndorf.

Wir gehören dem BSSB e. V. (DSB) und dem BBS e. V. (BDS) an.
Beide Verbände sind anerkannte Schießsportverbände im Sinne des Waffenrechts.

Wir bieten folgende Schießstände:

  • 10-m-Luftdruckanlage mit elektronischer Auswertung (12 Stände) für Luftdruckwaffen im Kaliber 4,5 mm
  • 25-m-Stand für Kurz- und Langwaffen bis zu einer Geschoßenergie von max. 1500 Joule
  • Bogenhalle für Indoor-Disziplinen, i. d. R. 18-m-Diszanz
  • Bogenfreigelände für Disziplinen bis zu 75 m Diszanz

Wir gehören dem BSSB e. V. (DSB) und dem BBS e. V. (BDS) an.
Beide Verbände sind anerkannte Schießsportverbände im Sinne des Waffenrechts.

Für Probetraining und Anfänger stehen ausreichende Vereinswaffen zur Verfügung z. B.

  • Luftpistolen und -Gewehre
  • KK Sportpistolen (.22 lfB)
  • GK Sportpistolen (9 mm Luger)
  • GK Sportrevoler (.357 mag)

Munition kann zum Schiessen direkt beim Verein erworben werden.

Trainingszeiten:

Achtung Änderung: ab dem 30.03.18 finden das freie Training jeden Dienstag und Freitag statt. Zeiten sind 19:30 bis 21:30.

(ausser an gesetzlichen Feiertagen, bitte gesonderte Regelungen für Weihnachten, Ostern beachten)

Hinweise:

Es dürfen nur amtlich zugelassene Waffen verwendet werden.

Geschossen dürfen nur Disziplinen gem. einer Sportordnung eines schießsportlich annerkanten Verbandes (z. B. DSB, BDS, VdRBw)

Mindestalter:

Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Druckluftwaffen ist 12 Jahre. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz bzw. lizenzierter Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

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